
Wir übernehmen alles rundum Ihre Immobilie.
Jeder Anlieger ist laut Ortssatzung verpflichtet, seinen Gehweg von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Allerdings stellt dies vor allem Berufstätige und ältere Bürger vor ein Problem. Kommt nämlich ein Passant zu Schaden, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Deswegen machen sich viele Hausbesitzer,
Jeder Anlieger ist laut Ortssatzung verpflichtet, seinen Gehweg von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Allerdings stellt dies vor allem Berufstätige und ältere Bürger vor ein Problem. Kommt nämlich ein Passant zu Schaden, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Deswegen machen sich viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen. Schon um 4 Uhr früh, bei starkem Schneefall sogar schon um 1 Uhr, rückt unser Winterdienst aus. Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie Ihre Gehwege durch unsere kompetenten Mitarbeiter von Schnee freiräumen und streuen.
Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen. Schon um 4 Uhr früh, bei starkem Schneefall sogar schon um 1 Uhr, rückt unser Winterdienst aus. Lehnen Sie sich entspannt zurück und lassen Sie Ihre Gehwege durch unsere kompetenten Mitarbeiter von Schnee freiräumen und streuen.

Dienstleistungen
- Individuelle Betreuung Ihres Gemeinschaftseigentums
- Erstellung und Überwachung der Hausordnung
- Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
- Management der monatlichen Miete (Ein- und Auszahlungen)
- Überwachung und Bearbeitung der Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
- Rechnungsprüfung
- Management von Gebäudedienstleistungen (z. B. Hausmeister, Gartenpflege, Winterdienst, Objektschutz)
- Erstellung von Kostenabrechnungen für Mieter
- Zusammenstellung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Ordnungsgemäße Planung, Verteilung, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Einholung von Kostenvoranschlägen
- Überwachung und Betreuung von Instanthaltungsrücklagen
- Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung der Handwerker und Hausmeister
- Koordinierung der Schlüsselbestellungen
- Berücksichtigung mietrechtlicher Vorschriften
- Rücksichtnahme gesetzlicher Vorschriften (BGB, StVzO, ...)
- Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
- Koordinierung von Wohnungsübergaben und Erstellung von Übernahmeprotokollen
- Jährliche Erstellung einer Nebenkostenabrechnung
- Bearbeitung und Übermittlung von Mieterhöhungen
- Organisation von Mietminderungen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Schriftverkehr mit Eigentümern und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
- Beschwerdemanagement




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