Jeder Anlieger ist laut Ortssatzung verpflichtet, seinen Gehweg von 7 Uhr morgens bis in die Abendstunden 20 Uhr für den öffentlichen Verkehr sicher zu halten. Allerdings stellt dies vor allem Berufstätige und ältere Bürger vor ein Problem. Kommt nämlich ein Passant zu Schaden, haftet der Eigentümer des Grundstücks. Deswegen machen sich viele Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Gewerbetreibende usw. Sorgen, wie sie ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen sollen.